Hebammenarbeit

Sicher haben Sie viele Fragen und Gedanken rund um diesen neuen Lebensabschnitt.

Als Hebammen sind wir die medizinischen Fachfrauen für alle Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Wir sehen unsere Aufgaben darin, Sie einfühlsam zu begleiten und sowohl Ihre Gesundheit als auch die Ihres Kindes im Blick zu haben. Wir versuchen Sie in Ihren Kräften und Ihrem Selbstvertrauen zu stärken und geben Ihnen Halt, wenn Sie ihn brauchen.

Bitte nehmen Sie bereits bei positivem Schwangerschaftstest zeitnah Kontakt mit unserer Vermittlungszentrale auf, um eine Betreuung zu gewährleisten. Die Betreuungskosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Angebote von Hebammen sind vielfältig. Nicht alle Hebammen bieten jedoch die gleichen Leistungen an. Deshalb sollten Sie zunächst darüber nachdenken, welches Angebot für Sie wichtig ist.

Die unten aufgeführten Hebammenleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Privatversicherte sollten sich rechtzeitig darüber informieren, in welchem Rahmen die Kosten für eine Hebamme von ihrer Krankenkasse übernommen werden.

Hebammenleistungen stehen Ihnen auch in besonderen Lebenslagen, z.B. nach einer Adoption, Fehlgeburt oder einer Totgeburt zu.

Beratung

Bei allen Fragen rund um die Schwangerschaft können sie einen Beratungstermin bei Ihrer Hebamme vereinbaren.

Hilfeleistung bei Schwanger­schafts­beschwerden

Sollten in der Schwangerschaft Beschwerden wie z.B. Übelkeit, Wassereinlagerungen, Rückenschmerzen oder vorzeitigen Wehen, etc. auftreten, steht Ihnen auch hier die Hebamme beratend zur Seite und kann Sie mit alternativen Heilmethoden unterstützen.

Im gemeinsamen Gespräch besteht die Möglichkeit über Wünsche, Hoffnungen, Ängste, Unsicherheiten und Erfahrungen einer vorausgegangenen Geburt oder der Zeit danach zu sprechen.

Schwangeren­vorsorge

Hebammen dürfen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft bis auf Ultraschall eigenverantwortlich und selbständig durchführen. Sie können den Mutterpass ausstellen, und die Ergebnisse der Vorsorge-Untersuchungen darin dokumentieren. Dazu gehören bspw. Kontrolle des Blutdrucks, Untersuchung des Urins auf Eiweiß und Zucker, Hören der kindlichen Herztöne, Feststellen der Lage und Wachstum des Kindes.

Es besteht die Möglichkeit, die Vorsorge-Untersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien ausschließlich bei der Hebamme oder im Wechsel mit der GynäkologIn, oder ausschließlich bei der FrauenÄrztin durchführen zu lassen.

Ebenso kann die Hebamme die Schwangerschaft für die Krankenkasse oder den Arbeitgeber bescheinigen.

Außerdem unterstützt Sie die Hebamme bei der Wahl des Geburtsortes bezüglich Klinikgeburt, Geburt im Geburtshaus oder Hausgeburt.

Falls erforderlich, veranlasst die Hebamme bei auftretenden Regelwidrigkeiten die Weiterleitung an die mitbetreuende Ärztin oder Arzt.

Geburts­vorbereitungen

Die Geburtsvorbereitung findet in Frauen- oder Paargruppen, fortlaufenden über mehrere Wochen oder kompakt am Wochenende statt.

Hier werden Übungen zur Entspannung, Atmung und Körperwahrnehmung durchgeführt und Sie erhalten viele Informationen zu den Themen Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, dem Stillen, dem Leben mit dem Neugeborenem und Eltern sein.

Eine frühzeitige Anmeldung ist hilfreich. In besonderen Situationen sind Einzelvorbeitungsstunden möglich.
Aufgrund der Corona Krise finden die Geburtsvorbereitungskurse je nach aktuellen Auflagen online oder in Präsenz statt.

Geburt

Hebammen können Geburten eigenverantwortlich, ohne Hinzuziehung eines Arztes begleiten. Dies kann zu Hause, im Geburtshaus, als Beleggeburt in einem Belegkrankenhaus oder in einem Hebammenkreißsaal oder in einer Geburtsklinik stattfinden.

Auch bei einer Fehl- oder Totgeburt haben Sie Anspruch auf die Begleitung durch eine Hebamme.

Wochenbett­betreuung

Nach jeder Geburt hat jede Frau, unabhängig vom Geburtsort, vom ersten Tag an bis zu zwölf Wochen Anspruch auf Hebammenbetreuung.

Nach Ihrer Entlassung steht Ihnen die Hebamme mit ihrem Fachwissen sowie Rat und Tat zur Seite. Sie beobachtet und unterstützt die Rückbildungs- und Heilungsvorgänge nach der Geburt. Außerdem achtet sie auf des Wohlbefinden und Gedeihen ihres Baby’s.

Häufigkeit und Dauer der Hausbesuche richten sich nach den Bedürfnissen der Familie.

Über die ersten zwölf Wochen hinaus können Sie die Hebamme außerdem bei Stillproblemen und Ernährungsfragen zu Rate ziehen, bis zum Ende der Stillzeit.

Rück­bildungs­gymnastik

Veränderungen der Muskulatur, die durch die Schwangerschaft und Geburt entstehen, werden durch gezielte Übungen in der Gruppe wieder gekräftigt und gestärkt.
Insbesondere die Festigung des Beckenbodens und die Haltungsschulung stehen im Kurs im Vordergrund.

Die Kosten werden von den Krankenkassen innerhalb der ersten 9 Monate nach der Geburt übernommen.

Still­beratung

Auch nach der 12. Lebenswoche haben Sie Anspruch auf Hilfe und Beratung bei Stillproblemen und Ernährungsfragen durch die Hebamme.

Familien­planung

Hebammen bieten Aufklärung und Beratung über natürliche Empfängnis oder Verhütung an.

Familien­hebamme

In besonders belastenden Lebenssituationen besteht die Möglichkeit über die KOKI (frühe Hilfen) eine Familienhebamme in Anspruch zu nehmen.

Familienhebammen sind Hebammen mit einer Zusatzqualifikation.

Viele Hebammen haben außerdem weitere Zusatzqualifikationen und bieten diese auf Nachfrage an.

Hebammenzentrale Schweinfurt Stadt & Landkreis