Hebammenzentrale

Behandlungsvertrag und Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der teilnehmenden freiberuflichen Hebammen der Sprechstunde und des mobilen Bereitschaftsdienstes der Hebammenzentrale Schweinfurt und der Leistungsempfänger*in. Die jeweilige Hebamme handelt ausschließlich im eigenen Namen.

2. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen den diensthabenden Hebammen und der Leistungsempfänger*in sind privatrechtlicher Natur.

3. Leistungen

Die Leistungsempfänger*in nimmt die Hilfe der freiberuflichen Hebamme der Sprechstunde/Bereitschaftsdienstes in Anspruch.

Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde. Dieser umfasst folgende Leistungen, die von der Hebammenbereitschaft erbracht werden:

  • Beratung in der Schwangerschaft
  • Wochenbettbetreuung nach Geburt
  • Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen
 
Der mobile Bereitschaftsdienst findet zu den bekannt gegebenen Zeiten statt. Er ist für die ersten drei Wochen nach der Geburt gedacht, ab der vierten Woche können Sie Termine in den Sprechstunden vereinbaren.

Sollten während der Betreuung Probleme auftreten, die einer ärztlichen Abklärung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche oder klinische Behandlung zu begeben 

Eine Wochenbettbetreuung nach ambulanter Geburt, oder außerklinischer Geburt ist nicht Gegenstand dieses Vertrags.

Der Bereitschaftsdienst der Hebammenzentrale Schweinfurt ist eine reine Serviceleistung der freiberuflichen Hebammen.

Es ist nicht sichergestellt, dass dieser Dienst täglich besetzt ist.

Die Leistungsempfänger*In kann sich vor allem bei kontrollbedürftigen Befunden bei Mutter oder Kind NICHT auf diesen Dienst verlassen.

Die Leistungsempfänger*In muss die Geburtsklinik vor der Entlassung darüber informieren, dass keine tägliche Betreuung durch eine Hebamme sichergestellt ist.

4. Abrechnung des Entgelts

  • Bei gesetzlichen Krankenkassen rechnen die freiberuflichen Hebammen des Bereitschaftsdienstes/Sprechstunde die Leistungen mit der leistungspflichtigen Krankenkasse ab.
  • Leistungsempfänger*innen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden (z.B. geflüchtete Frauen ohne Aufenthaltsstatus) übernimmt, legen eine Kostenübernahmeerklärung ihres Kostenträgers vor.
  • Selbstzahler*Innen sind zur Zahlung der im Rahmen dieser AVB gestellten Rechnungen verpflichtet. Diese richten sich nach der Privatgebührenverordnung (GebO) Bayern mit dem 2,0fachen Satz. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der jeweiligen Tarife.

5. Haftung

Jede Hebammen haftet für die von Ihr erbrachten Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen während des Bereitschaftsdienstes/Sprechstunde.

6. Medizinische Unterlagen/Daten

Im Rahmen dieses Vertrags werden personenbezogene Daten der Leistungsempfänger*In, wie auch der geborenen/ungeborenen Kinder erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese werden im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. mit-/weiterbetreuende Hebamme, Hebammenzentrale, Kostenträger, Abrechnungsstelle, Sozialamt) übermittelt. Halten Sie hierfür Ihren Mutterpass, das Kinderheft und die Versicherungskarte bereit.

Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchungen, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfänger*In vor der Öffentlichkeit geschützt wird.

Die freiberuflichen Hebammen und die Mitarbeiter*Innen der Hebammenzentrale Schweinfurt unterliegen der Schweigepflicht und beachten die Bestimmungen des Datenschutzes.

Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes oder einer Klinikeinweisung o.ä. stellen die Hebammen der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind.

Der Weitergabe aller medizinischen Befunde und Daten an die teilnehmenden Hebammen des Bereitschaftsdienstes/Sprechstunde stimmt sie ausdrücklich zu. 

7. Schweigepflichtentbindung

Der Bereitschaftsdienst/Sprechstunde wird von der Hebammenzentrale Schweinfurt organisiert. Zum Zwecke der Dienstübergabe entbindet der/die Leistungsempfänger*In die im Bereitschaftsdienst tätigen Hebammen untereinander von der Schweigepflicht. 

8. Sonstige Regelungen

Bitte registrieren Sie sich unter https://hebammenzentraleschweinfurt.hebamio.de/anmeldung/.

Mit Absenden des Formulars erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesem Behandlungsvertrag. 

Stand 24.05.2022

Hebammenzentrale Schweinfurt Stadt & Landkreis